Listenhunde

Aktuelle Beißstatistik belegt Versagen der Rassenliste für Hunde

D. Lenz

Die aktuellen Zahlen des Innenministerium belegen erneut das Versagen der Rassenliste für Hunde. )yabaxipllubtipyzarC(Foto: © 

Auf Anfrage legt das Innenministerium die aktuelle Beißstatistik von Hunden im Bundesland Hessen offen: Es zeigt sich erneut, dass eine Rassenliste nichts über die Gefährlichkeit eines Hundes aussagt.

Sulzbach (Deutschland). Auf Anfrage der Fraktion Die Linke veröffentlicht das Innenministerium die Beißstatistik für das Bundesland Hessen für den Zeitraum 2016 und 2017. Demnach wurden insgesamt 297 bzw. 309 Menschen in den vergangenen zwei Jahren im Raum Hessen von Hunden verletzt. Lediglich 35 bzw. 37 der rund 300 Hunde sind sogenannte Listenhunde und stehen auf der Rasseliste. Auf der Rasseliste, die von Bundesland zu Bundesland abweichen kann, stehen derzeit 21 Hunderassen.

  • Alano
  • American Bulldog
  • (American) Pit Bull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Bandog
  • Bullmastiff
  • Bullterrier
  • Cane Corso/Cane Corso Italiano
  • Dobermann
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro
  • Kangal
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Mastiff
  • Mastin Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Perro de Presa Canario
  • Perro de Presa Mallorquin
  • Rottweiler
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa Inu

„Die aktuellen Beißstatistiken belegen erneut ein klägliches Versagen der Rasseliste, die lediglich eine Scheinsicherheit vorgaukelt, denn die Gefährlichkeit eines Hundes lässt sich nicht durch seine Rassezugehörigkeit begründen“, so der Leiter Tierschutz Inland bei der Tierschutzorganisation TASSO e.V. Mike Ruckelhaus. „Seit über zehn Jahren stagnieren die Zahlen der Beißvorfälle auf einem hohen Niveau und ein signifikanter Rückgang ist trotz Rassenliste nicht in Sicht. Dennoch zeigt sich die Landesregierung beratungsresistent und hält weiter an der umstrittenen Liste fest, obwohl der Anteil der Nicht-Listenhunde an den Beißvorfällen jedes Jahr bei etwa 90 Prozent liegt.“

Hundeführerschein und Chip-Registrierungspflicht

Bereits im Juni hat der Landtag mit den Stimmen der Regierungsparteien die gesetzliche Möglichkeit zur Regelung zum Hundeführerschein und zur Chip-Registrierungspflicht geschaffen. Dennoch schein eine zeitnahe Umsetzung unrealistisch. Nach eigenen Angaben plant das Innenministerium hierzu zunächst die Einrichtung einer Arbeitsgruppe. Da die Landesregierung jedoch schon jetzt einen Sachkundenachweis nur für bestimmte Hunde vorsieht und eine Ausweitung auf alle Hunde ablehnt, scheint es ihr mit durchgreifenden Verbesserungen bei der Prävention von Hundebissen nicht sehr ernst zu sein“, so Ruckelshaus.

Im Namen der Tierschutzorganisation fordert Ruckelshaus mit Nachdruck die Abschaffung der Rassenliste, eine schnelle Einführung des Hundeführerscheins und die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle in Hessen gehaltenen Hunde. Nur so könne man in Zukunft der Zahl der von Hunden gebissenen Menschen senken.

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