Krebserregend?

Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat in Muttermilch gefunden

D. Lenz

Das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosta ist vermutlich krebserregend. )ed.oilexip.H ardnaxelA(Foto: © 

Die Nachricht, die durch die Weltgesundheitsorganisation WHO in der Zeitschrift Lancet Oncology veröffentlicht wurde, hatte Sprengstoff. Zum einen wurde durch den Bericht erstmals für eine breite Öffentlichkeit publik gemacht, dass das Herbizid Glyphosat „wahrscheinlich krebserregend“ ist, zum anderen wurde das von Monsanto hergestellte Pflanzenschutzmittel in einer weiteren Studie in der Muttermilch von stillenden Müttern nachgewiesen – und dies in der doppelten bis fast viereinhalbfachen Dosis als dies im Trinkwasser erlaubt ist.

Lyon (Frankreich). Der Glyphosat-Grenzwert beträgt 0,1 Nanogramm, in 16 Proben wurden allerdings Werte zwischen 0,210 bis 0,432 Nanogramm Glyphosat pro Milliliter nachgewiesen. Besonders schockieren ist, dass das Herbizid zwar als sehr wasserlöslich, nicht aber als fettlöslich bekannt war. Doch es fehlte dem ersten Report der Internationalen Krebsforschungsagentur IARC zunächst die Begründung zu ihrer Aussage, dass das Pflanzenschutzmittel tatsächlich beim Menschen Non-Hogdkin-Lymphome und Lungenkrebs verursachen kann. Inzwischen aber wurde der verlangte Unterbau in einem 92 Seiten umfassenden Bericht nachgelegt. Der Wirkstoff mit der chemischen Bezeichnung N-(Phosphonomethyl)glycin, den die IARC in die Kategorie 2A („wahrscheinlich krebserregend“) einordnet, wurde in den 1970er Jahren von der Firma Monsanto synthetisiert und ist der wesentliche Inhaltsstoff des Pflanzenschutzmittels Roundup. Es gehört zu den Herbiziden, die weltweit am häufigsten eingesetzt werden. Immense Bedeutung hat Roundup nicht zuletzt, weil es den meisten gentechnologisch veränderten Nutzpflanzen nichts anhaben kann – im Unterschied zu dem Unkraut in ihrer Nähe. Der Hersteller ist also wenig begeistert davon, dass eines seiner Produkte derartig im Kreuzfeuer liegt. Zudem läuft in Europa die Zulassung Ende des Jahres aus und eine Verlängerung dieser erscheint derzeit sehr unwahrscheinlich.

Abweichende Ergebnisse

Das Urteil der IARC weicht aber stark von anderen Reporten, insbesondere denen der Zulassungsbehörden ab. So ist kurz vor der ersten IARC-Veröffentlichung ein Bericht aus Deutschland bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) im italienischen Parma eingegangen. Die EU hatte die Bundesrepublik zum Berichterstatter für Glyphosat bestimmt, die wiederum das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) mit einer Einschätzung der gesundheitlichen Risiken für Mensch und Tier beauftragte. Deren Urteil stützt sich auf 1.000 neue Studien und andere Quellen und kommt zum Urteil, dass „nach derzeitiger wissenschaftlicher Kenntnis bei bestimmungsgemäßer Anwendung von Glyphosat kein krebserzeugendes Risiko für den Menschen zu erwarten ist“.

Die Efsa macht geltend, dass es einen erheblichen Unterschied zwischen „grundsätzlich gefährlich“ und „konkret gefährlich“ gibt. Der Report der IARC untersucht aber nur die grundsätzliche Gefährlichkeit und liegt damit auch völlig richtig. Eine konkrete Gefährdung durch das Pflanzenschutzmittel Glyphosat läge jedoch nicht vor. Roland Solecki, Leiter der Abteilung „Sicherheit von Pestiziden“ des BfR betont nachhaltig, dass dies aber nur bei sachgemäßer Anwendung gilt.

Den Unterschied zwischen grundsätzlicher Gefährlichkeit und konkreter Gefährdung führt auch die kanadische Behörde Health Canada an. Sie rät dazu, Glyphosat „vorschriftsgemäß anwenden“. So bestehe kein Risiko. Auch die Umweltbehörde der USA (Environmental Protection Agency), die 2013 die Höchstwerte für die erlaubte Aussetzung sogar heraufgesetzt hat, teilt diese Ansicht. Bei einem öffentlichen Fachgespräch des Bundestagsausschusses für Ernährung und Landwirtschaft im Juli 2014 erläuterte Gerhard Gündermann, Vizepräsident des für Kulturpflanzen und ihre Ökosysteme in Deutschland zuständigen Julius-Kühn-Instituts, dass Bauern Glyphosat schon deshalb nicht in verschwenderischer Dosierung auf ihre Felder sprühen, weil es dafür zu teuer sei.

Fragliche Unabhängigkeit

Kritiker, unter anderem die Online-Petition „Ärzte gegen Glyphosat“ – merken deutlich an, dass derartige Studien aber auf zwei Weisen beeinflusst seien. Zunächst, weil für den Bericht an die Efsa Originalstudien von Firmen und Leserbriefe an Fachzeitschriften ausgewertet wurden. „Originalstudien der Antragsteller werden vom Gesetzgeber ausdrücklich gefordert, und ‚Letters to the Editor’ sind ein Mittel der wissenschaftlichen Auseinandersetzung. Zudem sind sie meist Richtlinien der Redaktionen unterworfen“, entgegnet Solecki.
Auch die Unabhängigkeit des BfR wird in Frage gestellt, weil die Industrie in der ihm zugeordneten Kommission für Pflanzenschutzmittel und ihre Rückstände vertreten ist. Dies weist das Bundesinstitut zurück: Diese Kommission sei an den hoheitlichen Aufgaben des Bundesinstituts nicht beteiligt. Sie habe insbesondere kein Mitspracherecht bei der Bewertung von Substanzen. Trotzdem wird durch andere Kritiker angemerkt: „Das BfR nimmt Argumente für Glyphosat sehr viel besser auf als Argumente dagegen.“

Auch innerhalb des WHOs gibt es starke Differenzen. Ein Verbot von Glyphosat scheint also mehr und mehr unwahrscheinlich. In Bezug auf den erwiesenen Nachweis in Muttermilch gibt das BfR an: „Allerdings stehen diese Befunde im Gegensatz zu einer Vielzahl von Studien, die keine Hinweise auf eine Anreicherung im Körper erbracht haben“. Der beste Weg, etwaigen Vergiftungen aus dem Weg zu gehen, ist es in jedem Fall gar keine Herbizide zu verwenden. Was Umweltministerin Royal den Franzosen erst ab 2016 auferlegt, ist in Deutschland ohnehin längst Realität: Das Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen legt seit 2012 fest, dass Herbizide im Gartencenter verschlossen gehalten und nur auf Anfrage herausgegeben werden.

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