Studie zeigt

Änderung der 44-Euro-Freigrenze hätte große wirtschaftliche Folgen

Robert Klatt

Prepaid-Kreditkarten Freigrenze von 44 Euro könnte bald abgeschafft werden )moc.yabaxipoclaf(Foto: © 

Eine geplante Gesetzesänderung könnte das Ende von Prepaid-Kreditkarten, höhere Steuern für Mitarbeiter und Nachteile für Kleinunternehmen und den Mittelstand bedeuten.

Berlin (Deutschland). In Deutschland erlauben es die aktuell geltenden Steuergesetzte, dass Unternehmen ihren Arbeitgebern zusätzlich zum Lohn pro Monat bis zu 44 Euro in Form von Sachleistungen steuerfrei auszahlen. Üblicherweise geschieht dies in Form von Tankgutscheinen, Restaurantchecks oder der Bezahlung von Fitnessstudiobeiträgen, rund sechs Millionen Deutsche erhalten von ihren Arbeitgebern aber auch bis zu 528 Euro jährlich steuerfrei in Form von Prepaid-Kreditkarten, die sich immer größerer Beliebtheit erfreuen. Dabei handelt es sich um aufladbare Kreditkarten mit Guthaben mit denen man weltweit bezahlen kann.

Eine neue Entwicklung am Deutschen Finanzmarkt erlaubt es sogar, dass die Kreditkarten per Kredit aufgeladen werden können, wie es bei Anbietern wie KREDUPAY, das zur PrivatBank 1891 gehört, angeboten wird.

In Zukunft könnten Arbeitnehmer diesen steuerlichen Vorteil verlieren, da Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) im Rahmen des Gesetzesentwurfs (PDF) „Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ eine deutliche Einschränkung der steuerfreien Sachbezüge plant.

Prepaid Verband Deutschland e. V. warnt vor wirtschaftlichen Folgen

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr über Prepaid-Kreditkarten etwa 3,2 Milliarden Euro steuerfrei an Arbeitnehmer ausbezahlt. Sollte die geplante Gesetzesänderung in Kraft treten, würde dies bedeuten, dass folgende Sachbezüge in Zukunft wie normales Einkommen versteuert werden müssten:

  • Zweckgebundene Geldleistungen, also zum Beispiel die Mitgliedschaft in einem Sportverein
  • Geldsurrogate, also Geldersatzstoffe wie Prepaid-Kreditkarten die frei verwendet werden können
  • Kostenerstattungen, die erst nachträglich für zuvor selbst bezahlte Sachleistungen an Arbeitnehmer ausgezahlt werden

Laut einer Pressemitteilung des Prepaid Verband Deutschlands e. V. (PVD) würde diese geplante Gesetzesänderung sowohl Arbeitnehmern, kleinen Geschäften als auch den Unternehmen, die die Prepaid-Kreditkarten ausgeben schaden.

Dies liegt daran, dass die Gesetzesnovelle nur noch die Ausgabe von Gutscheinen als steuerfreie Sachbezüge erlauben würde, bei denen der Aussteller identisch mit dem Unternehmen ist, bei dem der Gutschein für Waren oder Dienstleistungen eingelöst werden kann. Ein Kinogutschein, der direkt bei einem Kino gekauft wird und auch nur dort eingelöst werden kann, könnte also weiterhin bis zu einer monatlichen Grenze von 44 Euro steuerfrei an Angestellte eines Unternehmens ausgegeben werden. Prepaid-Kreditkarten, bei denen die steuerfreie Regelung bisher auch angewendet wird, würden hingegen nicht mehr steuerfrei sein, da das ausgebende Unternehmen, also das Unternehmen, dass die Kreditkarte erstellt und die Unternehmen bei denen damit bezahlt werden kann nicht identisch sind.

Als Folge dessen, würden kleine Unternehmen, die keine eigenen Gutscheine ausgeben, in Zukunft Umsätze verlieren, die bisher Kunden mit ihren steuerfrei bezogenen Prepaid-Kreditkarten verursacht haben. Auch die Banken, die die Prepaid-Kreditkarten ausgeben, würden einen großen Teil ihres Umsatzes einbüßen, was laut einem Teil der betroffenen Unternehmen das Ende ihres Geschäftsmodells bedeuten würde.

Zu guter Letzt würden wie der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) kritisiert die geplante Gesetzesänderung die Wahlfreiheit der Unternehmen und Arbeitnehmer deutlich einschränken. Der Interessenverband, der 35 Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände mit über 900.000 Mitgliedern vertritt, erklärt außerdem, dass „eine Abschaffung der Sachbezugsgewährung von Prepaidkarten mit Wahlmöglichkeit den Mittelstand dieses Instrument der Mitarbeiterbindung berauben würde.“

Pauschale Besteuerung bis 10.000 Euro

Neben der 44 Euro Grenze, die vor allen gering- und normal verdienende Angestellte betrifft, gibt es derzeit noch eine weitere Grenze von 10.000 Euro jährlich, die Unternehmen in den meisten Fällen in Form von Prepaid-Kreditkarten an Angestellte ausbezahlt haben, die den Spitzensteuersatz von 45 Prozent bezahlen müssen.

Da diese Form der Sachleistung von den Unternehmen pauschal mit nur 30 Prozent versteuert werden muss, bedeutet dies für Gut- und Spitzenverdiener eine deutliche Steuererleichterung. Laut Analysen verschiedener Anbieter von Prepaid-Kreditkarten betrifft diese Grenze aber weniger als 0,5 Prozent aller Transaktionen. Etwa 99,5 Prozent der von Unternehmen an Angestellte ausgegebenen Prepaid-Kreditkarten werden hingegen mit maximal 44 Euro pro Monat beziehungsweise 528 Euro pro Jahr aufgeladen.

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